Die neue „vegane“-Codex Leitlinie

Die steigende Nachfrage nach veganen und vegetarischen Produkten erfordert eine transparente Kennzeichnung. Die im November 2023 von der Österreichischen Codexkommission verabschiedete neue wegweisende Leitlinie zur irreführenden Kennzeichnung von pflanzlichen, veganen und vegetarischen Lebensmitteln soll Verbrauchern eine klare Orientierung beim Kauf dieser Produkte bieten.

Die Leitlinie legt ua fest, dass Begriffe wie „vegan“ oder „100% pflanzlich“ eindeutig definiert sein müssen, um Verwechslungen zu vermeiden. So darf die Bezeichnung „100% pflanzlich“ nur für Produkte verwendet werden, die die Anforderungen an vegane Lebensmittel erfüllen. Für die Verwendung von geschützten Begriffen wie „Molke“ oder „Käse“ für pflanzliche Alternativen werden klare Regeln festgelegt. Hier sind zusätzliche Hinweise auf die pflanzliche Zusammensetzung erforderlich, um eine Irreführung zu vermeiden. Darüber hinaus enthält die Leitlinie auch Vorgaben für freiwillige Fantasiebezeichnungen, die einen ähnlichen Klang wie tierische Produkte haben. Diese Bezeichnungen sind zulässig, wenn sie eindeutig auf die pflanzliche Natur des Produktes hinweisen. Weitere Einzelheiten finden Sie unter: https://www.lebensmittelbuch.at/lebensmittelbuch/a-5-kennzeichnung-aufmachung/anhang-11-leitlinie-ueber-die-taeuschungsfreie-aufmachung-von-pflanzlichen-veganen-und-vegetarischen-lebensmitteln-mit-bezug-in-der-kennzeichnung-zu-lebensmitteln-tierischen-ursprungs.html