Squeeze-outs

Squeeze-out Gremium Bewertungsgutachten GesAusG Sachverständige

Gremium in Hochform – aber leider mit Zeitablauf

Jenes Gremium, das ursprünglich zur Überprüfung von Umtauschverhältnissen bei Verschmelzungen eingerichtet wurde, ist in der Praxis hauptsächlich mit der Überprüfung von Barabfindungen bei Squeeze-outs befasst.

In diesem Blog wurde bereits kritisiert, dass der Gesetzgeber im AktRÄG 2019 die Kompetenzen des Gremiums beschnitten hat. Insbesondere wurde dem Gremium durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit genommen, selbst ein Gutachten zur Angemessenheit der Barabfindung zu erstellen. Nunmehr ist das Gremium darauf beschränkt, durch entsprechende Vergleichsverhandlungen eine Streitschlichtung herbeizuführen; weiterhin darf es ein Gutachten eines externen Sachverständigen einholen.

Diese Reform des Überprüfungsverfahrens durch das AktRÄG 2019 ist leider zu weit gegangen. Das wird gerade durch die jüngsten Entwicklungen in den bereits laufenden Gremialverfahren eindrucksvoll demonstriert:

Auf bereits laufende Verfahren ist nämlich weiterhin das frühere Recht anwendbar, und das Gremium hat zuletzt von seiner Befugnis, selbst Gutachten zu erstellen, wiederholt und sinnvoller Weise Gebrauch gemacht. Auf Basis des Gremialgutachtens zum Squeeze-out der BEKO Holding AG konnte das Landesgericht Krems 16.01.2020 eine ausführliche Entscheidung zur angemessenen Barabfindung treffen. Zum Squeeze-out der BWT AG hat das Gremium am 26.06.2020 ein eigenes und vielbeachtetes Gutachten vorgelegt. Und die OGH-Entscheidung zum Squeeze-out der Miba (6 Ob 138/19s – CERHA HEMPEL war am Verfahren als Rechtsvertreter beteiligt) fußt sogar auf einem Gutachten des Gremiums, das gänzlich ohne Beiziehung eines externen Sachverständigen erstellt wurde (und somit idealtypisch dem ursprünglichen Bild des Gesetzes von der Rolle des Gremiums entspricht).

Vor diesem Hintergrund besteht der Wunsch, dass der Gesetzgeber zu einer „Reform der Reform“ ansetzt und dem Gremium seine Befugnis zur Gutachtenserstattung zurückgibt.