AI ACT – Finaler Gesetzestext und weitere Umsetzung

Das Europäische Parlament stimmte am 13. März 2024 mehrheitlich für die KI-Verordnung („EU AI Act“) und gab damit grünes Licht für die Umsetzung der Regeln über Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union. Nun wurde der finale Entwurf veröffentlicht. (zu finden unter: https://artificialintelligenceact.eu/de/das-gesetz/)

Die wichtigsten Compliance Fristen auf einen Blick:

Bis 6 Monate nach Inkrafttreten:

  • Geltungsbeginn der Regelungen zu verbotenen KI-Systemen mit unannehmbarem Risiko, zu denen zB sprachgesteuertes Spielzeug, welches das Verhalten von Kindern beeinflusst, biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung, Social Scoring udgl zählt (Art 85).


Bis 9 Monate nach Inkrafttreten:

  • Geltungsbeginn der Vorschriften betreffendGPAI-Systeme (Art 85), wobei es sich um KI-Systeme handelt, die allgemeine Funktionen wie etwa Bild- oder Spracherkennung, Beantwortung von Fragen, Übersetzungen etc, ausführen (zB ChatGPT).
  • Jährliche Überprüfung durch die Kommission und mögliche Änderungen von verbotenen KI-Systemen (Art 84)
  • Ernennung der zuständigen Behörden der MS (Art 59)


Bis 12 Monate nach Inkrafttreten:

  • Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Anbieter von Hochrisiko-KI-Systeme an die Marktüberwachungsbehörden der MS


Bis 18 Monate nach Inkrafttreten:

  • Bereitstellung eines praktischen Leitfadens durch die Kommission (einschließlich Beispielen für Anwendungsfälle mit Hoch-/Niedrig-Risiko-KI) (Art 6)
  • Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission, um ein Muster für den Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen für Anbieter von Hochrisiko-KI zu erstellen (Art 6)


Bis 24 Monate nach Inkrafttreten:

  • Geltungsbeginn der Anhang III Bestimmungen über Hochrisiko-KI-Systeme, zu denen KI-Systeme in den Bereichen Biometrie, kritische Infrastrukturen, Strafverfolgung, Bildung, Einwanderung und Rechtspflege udgl gehören (Art 83)
  • Die MS müssen bis dahin Vorschriften über mögliche Sanktionen (einschließlich Geldbußen) verabschiedet haben (Art 53)


Bis 36 Monate nach Inkrafttreten:

  • Geltungsbeginn der Anhang II Bestimmungen (Liste der Straftatbestände iSv Art 5 Abs 1 Unterabsatz 1 lit h Z iii) über Hochrisiko-KI-Systeme (Art 85)


Bis Ende 2030:

  • Geltungsbeginn von Bestimmungen für bestimmte KI-Systeme, die Bestandteil der durch EU-Recht geschaffenen IT-Großsysteme in den Bereichen Recht, Freiheit und Sicherheit sind (Art 83)