Der Listing Act: Börsenzugang neu gedacht – und endlich einfacher

Der europäische Kapitalmarkt galt lange als sperrig: Komplexe Prospektanforderungen, hohe laufende Pflichten und erhebliche Kosten haben dazu geführt, dass viele kleine und mittlere Unternehmen einen Börsengang gar nicht erst in Betracht gezogen haben. Genau hier setzt der Listing Act an, dessen Hauptteile im März 2026 in Kraft treten. Mit diesem Reformpaket verfolgt die Europäische Union ein klares Ziel: Den Zugang zu den Kapitalmärkten zu vereinfachen, zu beschleunigen und günstiger zu machen, ohne den Anlegerschutz zu vernachlässigen.

Dr. Volker Glas, LL.M. und Dr. Oliver Völkel, LL.M.

Der europäische Kapitalmarkt galt lange als sperrig: Komplexe Prospektanforderungen, hohe laufende Pflichten und erhebliche Kosten haben dazu geführt, dass viele kleine und mittlere Unternehmen einen Börsengang gar nicht erst in Betracht gezogen haben. Genau hier setzt der Listing Act an, dessen Hauptteile im März 2026 in Kraft treten. Mit diesem Reformpaket verfolgt die Europäische Union ein klares Ziel: Den Zugang zu den Kapitalmärkten zu vereinfachen, zu beschleunigen und günstiger zu machen, ohne den Anlegerschutz zu vernachlässigen.

Adressiert werden insbesondere potenzielle IPO-Kandidaten, aber auch bereits börsennotierte Gesellschaften, für die Kapitalerhöhungen und das „Leben als Listed Company“ bislang unverhältnismäßig aufwändig waren. Der Listing Act soll Börsengänge wieder zu einer realistischen Finanzierungsoption machen – nicht nur für Konzerne, sondern auch für den kapitalmarktorientierten Mittelstand.

Was sich durch den Listing Act ändert: Ein Überblick

Der Listing Act ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Bündel gezielter Anpassungen, vor allem im Prospektrecht, im Marktmissbrauchsrecht und bei laufenden Transparenzpflichten. Die Stoßrichtung ist überall dieselbe: Weniger Bürokratie, mehr Proportionalität. Kernidee ist, dass Unternehmen künftig nicht mehr mit einem „One-size-fits-all“-Regime konfrontiert sind, sondern die regulatorischen Anforderungen stärker an Größe, Reifegrad und konkreten Kapitalmarktanlass angepasst werden. Das betrifft insbesondere Kapitalerhöhungen und Sekundärplatzierungen – also genau jene Fälle, in denen der bisherige Aufwand oft als wirtschaftlich nicht gerechtfertigt empfunden wurde.

Vereinfachter Zugang zu den Kapitalmärkten: Die wichtigsten Neuerungen

Weniger und kürzere Finanzinformationen: Ein zentraler Kostentreiber im IPO-Prozess waren bislang umfangreiche historische Finanzinformationen. Der Listing Act reduziert diesen Aufwand deutlich. Künftig sind in vielen Fällen nur noch zwei statt drei Geschäftsjahre an geprüften Finanzinformationen erforderlich. Für junge Unternehmen mit kurzer Unternehmenshistorie sinkt damit eine der größten faktischen Eintrittsbarrieren.

Neue, vereinfachte Prospektformate: Für Kapitalerhöhungen und Folgeemissionen werden standardisierte, deutlich kürzere Prospekte eingeführt. Diese bauen stärker auf bereits veröffentlichten Informationen auf und vermeiden Doppelungen. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten.

Erleichterungen für bereits gelistete Unternehmen: Unternehmen, die bereits börsennotiert sind, profitieren besonders: Kapitalmaßnahmen werden einfacher, schneller und günstiger. Der Kapitalmarkt wird damit wieder zu einem flexiblen Finanzierungsinstrument – und nicht nur zu einem einmaligen IPO-Ereignis.

Wie bringt man ein Unternehmen heute an die Börse? Der Prozess in der Praxis

Auch nach dem Listing Act bleibt ein Börsengang ein anspruchsvolles Projekt – er ist aber strukturierter, planbarer und weniger formalistisch als früher. Am Anfang steht eine strategische Grundsatzentscheidung: Soll Wachstumskapital aufgenommen werden? Sollen bestehende Gesellschafter einen Teil-Exit realisieren? Oder geht es um langfristige Finanzierungsspielräume und Sichtbarkeit? Erst wenn diese Zielsetzung klar definiert ist, beginnt die eigentliche IPO-Vorbereitung.

Der operative Prozess startet typischerweise mit einem strukturierten Auswahlverfahren für die Emissionsbank („Beauty Contest“). Die Bank übernimmt später die Rolle des Lead Managers, koordiniert die Transaktion, führt das Bookbuilding durch und fungiert als Schnittstelle zu Investoren. Gemeinsam mit dem Unternehmen wird die Equity Story geschärft – also die Investitionslogik, die erklärt, warum das Geschäftsmodell tragfähig ist, welches Wachstumspotenzial besteht und wie die Emissionserlöse eingesetzt werden.

Parallel beginnt die umfassende Due Diligence. Rechtliche, steuerliche, finanzielle und operative Themen werden systematisch geprüft und dokumentiert. Ziel ist nicht nur die Prospektreife, sondern auch die frühzeitige Identifikation von Themen, die Investoren kritisch hinterfragen könnten. Besonders wichtig ist die finanzielle „IPO-Readiness“: geprüfte Abschlüsse, belastbare Planungsrechnungen, konsistente Berichterstattung und klare Erläuterungen von Ergebnisentwicklungen.

Auf dieser Basis wird der Prospekt erstellt – das zentrale Dokument der Transaktion. Er verbindet regulatorische Anforderungen mit der Equity Story und bildet Geschäftsmodell, Risiken, Governance-Strukturen und Finanzinformationen transparent ab. Durch die Vereinfachungen des Listing Acts wird dieser Schritt effizienter, insbesondere bei Struktur und Umfang der Finanzinformationen.

Begleitend erfolgt häufig ein strukturiertes Pre-Marketing. In vertraulichen Gesprächen mit institutionellen Investoren wird Feedback zu Bewertung, Timing und Platzierungsvolumen eingeholt. Diese Phase hilft, Preisband und Emissionsstruktur realistisch festzulegen und die spätere Platzierung abzusichern. Abhängig vom Marktumfeld wird der richtige Zeitpunkt für den Transaktionsprozess ("Launch") gewählt und Aktien werden öffentlich angeboten. Erst am Ende der Angebotsfrist wird der Emissionspreis final festgelegt, die Aktien werden zugeteilt und der Handel startet.

Nach Billigung des Prospekts durch die zuständige Aufsichtsbehörde beginnt auch das formale Zulassungsverfahren bei der Börse. Neben den regulatorischen Anforderungen sind hier auch segment-spezifische Kriterien – etwa Streubesitz, Mindestkapitalisierung oder Corporate-Governance-Vorgaben – zu erfüllen. 

Mit dem ersten Handelstag endet der Transaktionsprozess – und beginnt die eigentliche Kapitalmarktphase. Investor Relations, transparente Kommunikation und die Einhaltung laufender Pflichten sind entscheidend dafür, ob der Börsengang nachhaltig erfolgreich ist.

Wann ist ein Unternehmen „börsereif“? Realistische Orientierungswerte

Der Listing Act senkt die formalen Hürden, ersetzt aber nicht die wirtschaftliche Logik eines Börsengangs. In der Praxis erwarten Investoren weiterhin eine gewisse Mindestsubstanz. Typischerweise sollte ein Unternehmen über ein skalierbares Geschäftsmodell, eine klare Wachstumsstrategie und eine professionelle Finanzorganisation verfügen. Umsätze im zweistelligen Millionenbereich sind für einen traditionellen Börsegang hilfreich, aber auch bei geringeren Umsätzen kann es passende Marktsegmente geben. Entscheidend ist, dass das Geschäftsmodell verständlich, die Zahlen konsistent und das Management kapitalmarkterfahren oder entsprechend begleitet ist.

Vereinfachungen bei Schuldinstrumenten 

Der Listing Act bringt auch für Schuldinstrumente wie Anleihen oder vergleichbare Fremdkapitalprodukte substanzielle Vereinfachungen. In diesem Bereich waren die bisherigen Prospektanforderungen ebenfalls oft unverhältnismäßig, insbesondere für kleinere Emissionen oder wiederkehrende Programme. Künftig wird stärker zwischen Eigen- und Fremdkapital differenziert, mit dem Ergebnis, dass Prospekte für Schuldinstrumente schlanker, standardisierter und stärker modular aufgebaut werden können. Bestehende Informationen – etwa aus Jahresabschlüssen oder früheren Emissionen – können häufig wiederverwendet werden, anstatt jedes Mal umfassend neu aufbereitet zu werden. Für KMU ist das besonders relevant, weil Anleihen häufig ein erster Schritt an den Kapitalmarkt sind: Der Listing Act senkt hier Kosten, verkürzt Vorbereitungszeiten und macht auch kleinere Volumina wirtschaftlich sinnvoll. Der Kapitalmarkt wird damit als ergänzende oder alternative Finanzierungsquelle zum Bankkredit deutlich attraktiver.

Exkurs: Tokenisierung von Wertpapieren – Was sich ändert und was gleich bleibt

Unter Tokenisierung versteht man vereinfacht die digitale Einzelverbriefung von Wertpapieren, nur nicht mehr auf Papier oder über klassische Globalurkunden, sondern über eine Blockchain. Wirtschaftlich handelt es sich dabei nicht um etwas grundsätzlich Neues: Ein tokenisiertes Wertpapier verkörpert dieselben Rechte wie ein klassisches Wertpapier – etwa Zins- und Rückzahlungsansprüche oder gesellschaftsrechtliche Positionen –, nur wird das Eigentum technisch über einen digitalen Token abgebildet.

In der Praxis erfolgt eine Tokenisierung entweder als Eigenemission des Unternehmens oder gemeinsam mit einem spezialisierten Technologiepartner, der die technische Abwicklung übernimmt. Der große Unterschied zum klassischen Kapitalmarkt liegt in der Infrastruktur: Bestimmte Intermediäre können entfallen oder ihre Rolle verändert sich deutlich. In der Regel braucht es keine Zahlstelle, keine klassische Sammelverwahrung und keine depotmäßige Verwahrstelle, weil die Wertpapiere den Investoren direkt zur Eigenverwahrung in einer Wallet zugewiesen werden. Zins- und Rückzahlungen, ebenso wie andere Corporate Actions, können automatisiert über die Blockchain abgewickelt werden.

Gleichzeitig ist wichtig, die Parallelen klar zu benennen: Tokenisierung ist kein regulatorischer Shortcut. Auch tokenisierte Wertpapiere unterliegen grundsätzlich denselben kapitalmarktrechtlichen Anforderungen wie klassische Emissionen. Ein Prospekt kann erforderlich sein, Governance-Strukturen müssen passen, Finanzinformationen müssen belastbar sein und auch die Ansprache von Investoren folgt bekannten Regeln. Der Mehrwert der Tokenisierung liegt daher weniger in geringerer Regulierung, sondern in effizienteren Prozessen, geringerer operativer Komplexität und neuen technischen Möglichkeiten – insbesondere für KMU, die Finanzierungen schlanker und direkter strukturieren wollen.

Wo wird es konkret günstiger?

Die Kosteneffekte des Listing Acts ergeben sich aus ganz konkreten Entlastungen. Kürzere Prospekte bedeuten weniger Rechtsberatung, weniger Abstimmungsschleifen und geringere Prüfungskosten. Weniger historische Finanzjahre reduzieren den Aufwand für Wirtschaftsprüfer und interne Ressourcen. Vereinfachte Folgeemissionen senken die Kosten der Kapitalaufnahme nach dem IPO erheblich und machen kleinere Kapitalerhöhungen wirtschaftlich sinnvoll, wo sie früher unterblieben wären. Hinzu kommt ein oft unterschätzter Faktor: Geringere laufende Kosten. Weniger formalisierte Ad-hoc-Prozesse, klarere Regeln und proportionale Pflichten reduzieren den internen Compliance-Aufwand – gerade für Rechts- und Finanzabteilungen von KMU ein zentraler Punkt.

Fazit: Der Kapitalmarkt wird KMU-tauglich

Der Listing Act markiert einen Paradigmenwechsel. Er nimmt ernst, dass Europas Kapitalmärkte nur dann wachsen, wenn auch der Mittelstand Zugang findet. Für Entscheidungsträger und Rechtsabteilungen bedeutet das: Die Option eines Börsengangs oder einer Kapitalerhöhung sollte neu bewertet werden. Was früher an Kosten, Komplexität oder formalen Hürden gescheitert ist, kann heute realistisch und wirtschaftlich sinnvoll sein. Der Kapitalmarkt wird damit auch für KMU das, was er sein sollte: Ein Instrument zur Finanzierung von Wachstum.

 

Über uns

Dr. Volker Glas, LL.M. ist Partner im Banking & Finance- und Capital Markets-Team von Cerha Hempel und zählt zu den profiliertesten Kapitalmarktrechtlern Österreichs mit jahrzehntelanger Erfahrung in Equity- und Debt-Transaktionen. Er berät regelmäßig Emittenten, Konsortialbanken und Investoren zu komplexen Kapitalmarkt-, Unternehmens- und Finanzierungsfragen, begleitet IPOs, Anleihe- und Wandelschuldverschreibungs-Emissionen sowie strukturierte Finanzierungen und hat umfassende internationale Erfahrung, zugelassen als Rechtsanwalt in Österreich und New York. 

Dr. Oliver Völkel, LL.M. ist Partner bei Cerha Hempel und spezialisiert auf FinTech-, Krypto-Assets-, Banking- und Kapitalmarktrecht. Er wird vielfach als österreichischer Pionier im Bereich digitaler Assets und blockchainbezogener Finanz- und Kapitalmarktregulierung beschrieben, publiziert regelmäßig zu MiCA, Tokenisierung und Kapitalmarktfragen und ist Herausgeber einschlägiger Fachwerke.