CHSH beriet Oesterreichische Nationalbank (OeNB) erfolgreich im Rechtsstreit gegen Riegerbank AG

CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati erzielte Prozesserfolg für die OeNB gegen die ehemalige Riegerbank im Verfahren über Ersatzansprüche infolge einer verweigerten Devisenhandelsermächtigung.

CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati erzielte Prozesserfolg für die OeNB gegen die ehemalige Riegerbank im Verfahren über Ersatzansprüche infolge einer verweigerten Devisenhandelsermächtigung. Sämtliche Schadensersatzansprüche wurden rechtskräftig abgewiesen. Der Rechtsstreit dauerte 21 Jahre.

Die Oesterreichische Nationalbank hat nach einem mehr als 21 Jahre dauernden Rechtsstreit gegen die ehemalige Riegerbank Recht bekommen. Die von der Riegerbank geltend gemachten Ansprüche wegen Nichterteilung der beantragten Devisenhandelsermächtigung wurden rechtskräftig abgewiesen. Insgesamt hat die Riegerbank einen Betrag von mehr als EUR 23 Millionen zuzüglich Zinsenforderungen eingeklagt.

Die OeNB wurde von rechtlicher Seite führend durch CHSH Partner Dr. Peter Vcelouch beraten. „Der Rechtsstreit war durch die besondere Komplexität des Sachverhaltes und einen erheblichen Umfang der Beweismittel gekennzeichnet“, so Dr. Vcelouch.

Parallel zu dem von der Riegerbank angestrengten zivilrechtlichen Verfahren waren zahlreiche Verwaltungsverfahren, jeweils bis zum Verwaltungsgerichtshof und/oder Verfassungsgerichtshof, zu führen.