CERHA HEMPEL Banking & Finance-Partner Peter Knobl hat die Bestimmung des § 86a BaSAG (Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Privatkunden) im Großkommentar von Kammel/Schütz, BaSAG – Bundesgesetz für die Sanierung und Abwicklung von Banken bearbeitet. Mit Erscheinen der Kommentierungen dieser zweiten Tranche am 12.September 2024 ist der Manz´sche Kommentar komplett und schließt eine be-deutende Lücke im österreichischen Schrifttum, siehe https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7241732753979805696
„Peter Knobl ist damit einer von nur drei rechtswissenschaftlich tätigen österreichischen Autoren, die sowohl an führenden Kommentaren zum Bankwesengesetz/CRR, zum BaSAG als auch zum BörseG 2018/MAR und zur MiCAR mitgewirkt haben “, so der Mit-Herausgeber des Großkommentars Prof (FH) Dr. Armin Kammel, LLM (London), MBA (CLU).