Wesentliche Änderungen des bulgarischen Wettbewerbsschutzgesetzes (Competition Protection Act, „CPA“) haben neue Compliance-Verpflichtungen für Unternehmen eingeführt, die in Bulgarien tätig sind, insbesondere für Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung sowie für Unternehmen, die in landwirtschaftlichen und Lebensmittel-Lieferketten tätig sind.
Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- einen neuen Rahmen für die Beurteilung gemeinsamer marktbeherrschender Stellungen,
- ein ausdrückliches Verbot überhöhter Preise durch marktbeherrschende Unternehmen,
- neue Transparenzanforderungen durch ein Zentrales Register zur Rückverfolgbarkeit von Lieferketten sowie
- eine Ausweitung der Verbote unlauterer Geschäftspraktiken.
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