Squeeze-out

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OGH-Entscheidung 6 Ob 138/19s

Erstmals seit Inkrafttreten des GesAusG (2006) konnte mit der OGH-Entscheidung 6 Ob 138/19s – CERHA HEMPEL war am Verfahren beteiligt – nach dem Squeeze-out bei einer börsenotierten Gesellschaft das Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung durch eine höchstgerichtliche Entscheidung abgeschlossen werden. Alle übrigen derartigen Verfahren sind entweder noch anhängig oder endeten durch einen Generalvergleich.

Der Entscheidung des OGH vorausgegangen waren ein Teilvergleich sowie ein Gutachten, das vom Gremium (gem § 225g AktG) selbst und ohne Beiziehung eines externen Sachverständigen erstellt wurde. Gerade im Lichte des zeit- und kostenschonenden Verfahrensverlaufs, der in die OGH-Entscheidung mündete, sind die Änderungen des Überprüfungsverfahrens durch das AktRÄG 2019 zu kritisieren (näher dazu GesRZ 2020, Heft 1).