UPDATE: Achtpunkteplan für Baustellen

Von den jüngsten Restriktionen und den sich immer weiter verschärfenden Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung (COVID-19-Maßnahmengesetz + Verordnungen) ist auch die Bauwirtschaft stark betroffen. Auf rechtlicher Ebene war bislang unklar, in welcher Form der Betrieb auf Baustellen österreichweit fortgesetzt werden kann.

In Abstimmung mit Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Wirtschaftskammer (WKÖ) einigten sich die Bau-Sozialpartner am 26.3.2020 auf acht konkrete Punkte, die zu den bisherigen, allgemein am Bau geltenden Schutzvorschriften hinzukommen. Die Schutzmaßnahmen beinhalten die Bereiche Arbeitshygiene, organisatorische Maßnahmen, Arbeitsausrüstung, Risikogruppen, Personentransport, Schlafräume und Baustellenkoordination. Für nähere Details zu den einzelnen Schutzmaßnahmen können Sie hier den Achtpunkteplan direkt aufrufen.

Das Maßnahmenpaket hat keine formelle Gesetzeskraft, spiegelt aber das gemeinsame Bestreben der Sozialpartner am Bau zur Weiterführung von Baustellen wieder, sofern die Sicherheitsvorkehrungen zur Eindämmung von COVID-19 eingehalten werden. Wie sich bereits zeigt, stellen sich im Detail Probleme bei der praktischen Umsetzung und daran anschließend Haftungsfragen hinsichtlich der Einhaltung der auf COVID-19 bezogenen Sicherheitsmaßnahmen und wie auf Verstöße reagiert werden muss.