Aktuelle Rechtsprechung zur Parteistellung von Begünstigten im Verfahren nach § 33 Abs 2 PSG
Begünstigte einer Privatstiftung können sich gegen die vom Stiftungsvorstand beantragte Änderung der Stiftungszusatzurkunde nicht zur Wehr setzen, wenn dadurch in ihre Rechtsposition nur mittelbar eingegriffen wird.