Peter Knobl, Partner und auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt der Sozietät, hat zusammen mit Mag. David Gasser erneut zur praktisch bedeutenden Frage der irrtumsrechtlichen Gehilfenzurechnung von Wertpapierfirmen zu bloß depotführenden und auftragsausführenden Banken Stellung genommen.