Unternehmen des Gesundheitswesens

Das 2. COVID-19 Gesetz bringt für Gesundheitsdienstleister eine Vielzahl an Änderungen. In unserem Client Alert möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben.

Doch auch abseits dieser Gesetzesänderungen stellen sich für Gesundheitsdienstleister, wie Spitäler, Ambulatorien, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten und Einzelordinationen in diesen herausfordernden Zeiten eine Vielzahl von Rechtsfragen.

Viele Dienstleister sehen sich mit noch nie dagewesenen Umsatzeinbrüchen konfrontiert, die es notwendig machen, Öffnungszeiten einzuschränken oder den Betrieb zu unterbrechen. Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür aus?

Covid-19 zwingt zu Teleworking und Home Office. Wie lässt sich dies mit den berufsrechtlichen Vorgaben vereinbaren? Worauf muss geachtet werden? Welche speziellen Vorgaben gibt es für das Verhältnis zu Arbeitnehmern im Gesundheitswesen und auf welcher Grundlage können Kontrollen stattfinden?

Wir wollen Ihnen zudem beschreiben, wie „Überbrückungskredite“ und andere Liquiditätshilfen beantragt werden können und was hier zu erwarten sein wird.