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Dr. Martin Eichinger

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Aktuelle Rechtsprechung zur Parteistellung von Begünstigten im Verfahren nach § 33 Abs 2 PSG

Begünstigte einer Privatstiftung können sich gegen die vom Stiftungsvorstand beantragte Änderung der Stiftungszusatzurkunde nicht zur Wehr setzen, wenn dadurch in ihre Rechtsposition nur mittelbar eingegriffen wird.