Verfassungswidrige Einhebung von Studiengebühren – CHSH berät die ÖH erfolgreich

CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati hat die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) in der Frage der rechtmäßigen Einhebung von Studiengebühren durch die österreichischen Universitäten erfolgreich beraten.

MMag. Dr. Stefan Huber, LL.M.

CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati hat die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) in der Frage der rechtmäßigen Einhebung von Studiengebühren durch die österreichischen Universitäten erfolgreich beraten.

Federführend war Hochschulrechtsexperte Rechtsanwalt Mag. Dr. Stefan Huber, Autor des Standardwerks zum ÖH-Recht, der jüngst auch ein Rechtsgutachten zur geschlechterdifferenzierenden Auswertung des EMS-Tests an der Medizinischen Universität Wien erstattet hat. Er wurde unterstützt von Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Alexandra Stoffl, BA.

Mehrere Universitäten hatten unter Berufung auf ihre Satzungsautonomie im Wintersemester 2012/13 Studiengebühren vorgeschrieben. Bescheidbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) und die Einleitung eines Gesetzprüfungsverfahrens waren die Folge. Der VfGH hob im Zuge dieses Verfahrens die entsprechende Bestimmung im Universitätsgesetz 2000 als verfassungswidrig auf und entschied, dass die Übertragung der Kompetenz für die Einhebung der Studiengebühren ausgeschlossen sei und nicht zum autonomen Wirkungsbereich der Universitäten zähle.

"Unabhängig davon, ob Studiengebühren politisch sinnvoll sind, müssen sie juristisch gut gemacht sein.", so Dr. Stefan Huber. „Das war aber nicht der Fall.“