Die aktuelle Situation hat auch im österreichischen Arbeitsrecht für umfassende Änderungen und neue Ansprüche oder Arbeitszeitmodelle gesorgt. Gleichzeitig werden die Regelungen immer noch laufend adaptiert oder ergänzt. Mehr als 600.000 Arbeitnehmer sind bereits in Kurzarbeit. Für Risikogruppen wurde ein neuer Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung geschaffen. Auch Arbeitnehmer mit Kindern haben eine neue Möglichkeit, bezahlt zuhause zu bleiben. In allen Fällen ersetzt der Bund zumindest Teile der Kosten. Für Betriebe mit behördlichen Betretungsverboten wurde die Möglichkeit geschaffen, Urlaub einseitig anzuordnen.
FAQs zum Thema Arbeitsrecht und COVID-19 (PDF-Download)