Stellungnahme zur Einschaltung von kundennäheren Wertpapierfirmen durch depotführende Banken

Peter Knobl, Partner und auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt der Sozietät, hat zusammen mit Mag. David Gasser erneut zur praktisch bedeutenden Frage der irrtumsrechtlichen Gehilfenzurechnung von Wertpapierfirmen zu bloß depotführenden und auftragsausführenden Banken Stellung genommen.

Peter Knobl, Partner und auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt der Sozietät, hat zusammen mit Mag. David Gasser erneut zur praktisch bedeutenden Frage der irrtumsrechtlichen Gehilfenzurechnung von Wertpapierfirmen zu bloß depotführenden und auftragsausführenden Banken Stellung genommen. Näheres finden Sie hier