Umweltrechtskompetenz bei CHSH – Erfolg in UVP-Verfahren vor VwGH

Der VwGH hat jene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, mit der ein UVP-Bescheid für die 220-kV-Freileitung Weidenburg-Somplago abgewiesen wurde. Die Kärntner Landesumweltanwaltschaft vertraute im Verfahren vor dem VwGH auf CHSH und konnte so alle wesentlichen Argumente umsetzen.

MMag. Dr. Stefan Huber, LL.M.,  PD Dr. Nicolas Raschauer

Schöner Erfolg für das Umweltrechtsteam von CHSH:

Der VwGH hat jene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, mit der ein UVP-Bescheid für die 220-kV-Freileitung Weidenburg-Somplago abgewiesen wurde. Die Kärntner Landesumweltanwaltschaft vertraute im Verfahren vor dem VwGH auf CHSH und konnte so alle wesentlichen Argumente umsetzen.

 „Jede Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine rechtlich komplexe Sache. Im vorliegenden Fall waren neben umweltrechtlichen Fragen auch verwaltungsverfahrensrechtliche Aspekte von entscheidender Bedeutung. Dass der VwGH in seinem Urteil in beiden Aspekten unseren Ausführungen folgte, freut uns besonders und ist ein Beweis für unsere Stärke in diesen Gebieten.“ so Stefan Huber, im Bereich Umweltrecht tätiger Partner bei CHSH.

Für CHSH unterstreicht dieser Erfolg die umweltrechtliche Qualität des Teams, das durch den Eintritt von PD Dr. Nicolas Raschauer vor einem Jahr zusätzliche Kompetenz gewinnen konnte. Das Mandat wurde folglich auch von Partner Dr. Stefan Huber und PD Dr. Nicolas Raschauer betreut.