CHSH Kartellrechtsteam für STRABAG vor EuGH erfolgreich

Das erste Vorabentscheidungsverfahren in der Geschichte zur europäischen Fusi-onskontrollverordnung (FKVO) ist entschieden: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt in seinem Urteil vom 7. September 2017 vollumfänglich der Rechtsansicht von STRABAG (Austria Asphalt), die von CHSH vertreten wurde.

Das erste Vorabentscheidungsverfahren in der Geschichte zur europäischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) ist entschieden: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt in seinem Urteil vom 7. September 2017 vollumfänglich der Rechtsansicht von STRABAG (Austria Asphalt), die von CHSH vertreten wurde. Das Urteil befasst sich mit einer Grundsatzfrage des europäischen Zusammenschlussrechts und wurde mit Spannung erwartet.

Dem EuGH-Urteil lag ein österreichisches Zusammenschlussverfahren zugrunde: STRABAG (über die Konzerngesellschaft Austria Asphalt) hatte den Erwerb einer Beteiligung von 50% an der von PORR alleine kontrollierten Asphaltmischanlage Mürzzuschlag als Zusammenschluss in Österreich angemeldet. In der Folge erklärte sich das Kartellgericht im Rahmen des Phase II-Zusammenschlussverfahrens für nicht zuständig und sah stattdessen einen bei der Europäischen Kommission anzumeldenden Zusammenschluss nach der FKVO als gegeben. Dies trotz fehlender "Vollfunktionsfähigkeit" der Asphaltmischanlage (der überwiegende Teil der Produktion der Anlage war für die Muttergesellschaften bestimmt). Im Rechtsmittelverfahren legte der OGH als Kartellobergericht die Frage an den EuGH vor, ob es – vereinfacht gesagt – für einen Zusammenschluss nach der FKVO beim Erwerb gemeinsamer Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen darauf ankomme, dass das Joint Venture/Gemeinschaftsunternehmen künftig vollfunktionsfähig ist.

CHSH vertrat erfolgreich die Ansicht, dass die Vorlagefrage zu bejahen sei. Dass der EuGH nunmehr – wie bereits die zuständige Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott – der Rechtsansicht von CHSH folgte, freut Dr. Bernhard Kofler-Senoner, LL.M., Partner und Leiter der CHSH Praxisgruppe Kartellrecht: "Das Urteil des EuGH ist für Zusammenschlüsse innerhalb der gesamten Europäischen Union richtungsweisend. Es bringt die für unsere Mandantin und andere Unternehmen gebotene Rechtssicherheit."

Das CHSH-Team bestand aus den Partnern Dr. Bernhard Kofler-Senoner, LL.M. (Federführung), Dr. Hans Kristoferitsch, LL.M. und Mag. Dr. Stefan Huber, LL.M., Rechtanwalt MMag. Dr. Michael Mayer sowie den Rechtsanwaltsanwärtern Mag. Johannes Frank und Mag. Stefan Hirner, LL.M.

Weitere Infos unter: EuGH vom 7.9.2017, C 248/16 - Austria Asphalt GmbH & Co. OG gegen Bundeskartellanwalt.