Datenschutz

Die österreichische Datenschutzbehörde stellt auf ihrer Webseite detaillierte Informationen zu datenschutzrechtlichen Fragen iZm COVID-19 zur Verfügung (siehe hier). Sie stellt insbesondere klar, dass jeder Arbeitgeber die zum Ausschluss von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz erfolgende Verarbeitung von Gesundheitsdaten (z.B. Daten über Infektionen) auf Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO (Verarbeitung zum Zwecke der Erfüllung arbeits- und sozialrechtlicher Pflichten) stützen kann.

Weitergehende Informationen der Datenschutzbehörde zum Thema COVID-19:
Informationsblatt zu Datensicherheit und Home-Office
Musterformular zur Erhebung privater Kontaktdaten von MitarbeiterInnen zum Zwecke der Risikoprävention
FAQ zum Thema Datenschutz und Coronavirus (COVID-19)<