In einer neuen Entscheidung setzt der Oberste Gerichtshof wieder einmal harte Kost zur verbotenen Einlagenrückgewähr vor (OGH 18.02.2021, 6 Ob 207/20i).
Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 6 Ob 155/20t – CERHA HEMPEL war am Verfahren beteiligt – wichtige Aussagen zur Treuepflicht unter GmbH-Gesellschaftern, die durch einen Syndikatsvertrag verbunden sind, getroffen.
Wie weit muss der Aufsichtsrat einer Konzern-Obergesellschaft seine Überwachungspflichten im Konzern auch betreffend der Aktivitäten einer Konzern-Tochtergesellschaft ausüben?
Wie weit können sich Gesellschafter einer GmbH gegen das Risiko der Insolvenz eines Mitgesellschafters schützen?
In mehreren rezenten Entscheidungen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Umgründungen – insbesondere die Verschmelzung – noch klarer und praxisfreundlicher konturiert.
Jenes Gremium, das ursprünglich zur Überprüfung von Umtauschverhältnissen bei Verschmelzungen eingerichtet wurde, ist in der Praxis hauptsächlich mit der Überprüfung von Barabfindungen bei Squeeze-outs befasst.
Im Jahr 2017 ist das Delisting (Beendigung der Börsenotierung) der bis dahin börsenotierten BWT AG, eines oberösterreichischen Wassertechnologie-Unternehmens, erfolgt. In seiner mittlerweile dritten Entscheidung zu diesem Delisting hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jüngst wichtige Klarstellungen zu Fragen des Haltens eigener Aktien und des Gesellschafterausschlusses (Squeeze-out) getroffen
Bereits zu Beginn der Corona-Krise wurde vom österreichischen Wirtschaftsministerium ein neues Investitionskontrollgesetz („InvKG“) angekündigt, um einen „Ausverkauf“ österreichischer Unternehmen zu verhindern. Dieses Gesetz wurde nunmehr von Nationalrat und Bundesrat genehmigt und beschlossen, womit es in Kürze – nach Ratifizierung durch den Bundespräsidenten und anschließender Kundmachung im Bundesgesetzblatt – in Kraft treten wird. Doch welche Änderungen bringt das Gesetz mit sich und welche Auswirkungen hat es auf Unternehmenstransaktionen?
Der Oberste Gerichtshof hat in 6 Ob 166/19h – CERHA HEMPEL war am Verfahren beteiligt – das umfassende Informationsrecht des Gesellschafters einer GmbH verteidigt.
Können aus der COVID-19-Krise oder aus der COVID-19-Gesetzgebung Ausschüttungssperren resultieren?