Umgründungen
In mehreren rezenten Entscheidungen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Umgründungen – insbesondere die Verschmelzung – noch klarer und praxisfreundlicher konturiert.
In mehreren rezenten Entscheidungen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Umgründungen – insbesondere die Verschmelzung – noch klarer und praxisfreundlicher konturiert.
Jenes Gremium, das ursprünglich zur Überprüfung von Umtauschverhältnissen bei Verschmelzungen eingerichtet wurde, ist in der Praxis hauptsächlich mit der Überprüfung von Barabfindungen bei Squeeze-outs befasst.